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Aufgrund des ersatzlosen Rückzugs der DIN 741 Drahtseilklemme ist eine Verwendung der Drahtseilklemme DIN EN 13411-5 zu empfehlen. Ab M5 ist die Seilklemme als DIN EN 13411-5 vorhanden. Siehe hierfür die Art.-Nr. 052005/ 0520065/ 052008/ 0520010/ 0520013 /0520016/ 0520019/ 0520022/ 0520026/ 0520030
Drahtseilklemmen für Seil-Endverbindungen bei untergeordneten Anforderungen. Bei sicherheitstechnischen Anforderungen sind Drahtseilklemmen nach DIN EN 13411-5 anzuwenden.
Die Klemmbacke muss immer auf dem belasteten Teil des Seiles angebracht werden. Bei Verwendung einer Kausche in der Schlaufenkonstruktion sollte die erste Drahtseilklemme unmittelbar an der Kausche angebracht werden. Der Abstand zwischen den Drahtseilklemmen sollte mindestens eine Drahtseilklemme „t“ betragen. Wobei „t“ die Breite der Klemmbacke ist.
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